Pflegedienst GmbH Äskulap

Leistungen

Wir lassen Sie nicht allein! Egal, ob es um direkte Pflege oder tangierende pflegerische Leistungen geht.

Körperpflege

Körperpflege


Können Sie sich zu Hause nicht eigenständig versorgen und möchten Sie einen Aufenthalt im Krankenhaus oder stationären Pflegeeinrichtung vermeiden? Unser kompetentes Team unterstützt Sie gern.

  • Waschen / Baden / Duschen

  • Ausscheidung

  • Mobilisation

  • umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Körperpflege
Behandlungspflege

Behandlungspflege


Sie haben eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder vom Krankenhaus erhalten & möchten professionelle, moderne Pflege?

Zur Behandlungspflege gehören Leistungen wie:

  • Medikamente verabreichen

  • Insulintherapie

  • Blutdruckkontrolle

  • Moderne Wundversorgung / Dekubitusversorgung - An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen - An-und Ablegen von Kompressionsverbänden

Hauswirtschaftliche Dienste

Hauswirtschaftliche Dienste


Brauchen Sie eine hauswirtschaftliche Versorgung, um Ihren Alltag leichter zu gestalten?

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Reinigung der Wohnung

  • Waschen der Wäsche / Bügeln - Betten beziehen

  • Fenster putzen

  • Einkäufe

Hauswirtschaftliche Dienste
Betreuungs-und Entlastungsleistungen

Betreuungs-und Entlastungsleistungen


Sie wünschen eine Begleitung oder Beaufsichtigung?

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich richtet sich an alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Zu den Leistungen gehören Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung. Dies umfasst zum Beispiel:

  • Spaziergänge

  • Seniorengymnastik

  • Basteln, Vorlesen

  • zum Friseur begleiten

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege


Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und brauchen eine Auszeit? Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit die Versorgung nicht übernehmen kann. Es dient zur Entlastung von Angehörigen. Für Leistungen der Grundpflege und Betreuungs- leistungen steht ein zusätzliches Budget von 1612 € im Jahr zur Verfügung.

Des Weiteren können 50% aus der Kurzzeitpflege mitverwendet werden. Somit ergibt sich ein Betrag von 2418 EUR.

Bis zum Ende des Jahres kann der Betrag ausgeschöpft werden. Der Betrag verfällt zum Jahreswechsel. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weiter gezahlt.

Verhinderungspflege
Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Absatz 3

Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Absatz 3


Sie pflegen Ihre Angehörigen selbst und erhalten Pflegegeld?

Nach §37 SGB XI Absatz 3 ist eine Pflegeberatung verpflichtend, wenn Pflegebedürftige Pflegegeld beziehen. Ein Nachweis über diese Beratungsbesuche ist gegenüber der Pflegekasse erforderlich.

  • bei Pflegegrad 1 / 2 / 3 einmal halbjährlich

  • bei Pflegegrad 4 / 5 einmal vierteljährlich

Unser Pflegedienst bietet Pflegeberatungen durch erfahrene Pflegefachkräfte nach Terminabsprache in Ihrer Häuslichkeit an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – wir beraten Sie gern!